07.02.2012
 
 
Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 07. Februar 2010

Dem deutschen Arbeitsmarkt gehen wertvolle Qualifikationen verloren, da im Ausland erworbene Berufsabschlüsse von Zuwanderern häufig nicht anerkannt werden. Angesichts des drohenden Fachkräftemangels in den nächsten Jahren hat die Bundesregierung im Dezember einen Eckpunkteplan zur Verbesserung der Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland beschlossen. Am 9. Dezember 2009 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen“ beschlossen.Bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP war ein gesetzlicher Anspruch auf ein transparentes und nutzerfreundliches Anerkennungsverfahren vorgesehen. Bis Mitte des Jahres soll ein Gesetz Deutsche zieht es in Nachbarländer Laut einem Bericht, den das Statistische Bundesamt Mitte Dezember veröffentlicht hat, lebten 2008 über eine halbe Million Deutsche in den direkt angrenzenden Nachbarländern. Allein in der Schweiz lebten 203.000 Deutsche (+17 % im Vergleich zu 2007) und 120.000 in Österreich (+10 %). 2005 lebten in Frankreich 91.000 Deutsche, 2008 in Polen 12.000. Auch in anderen europäischen Ländern gibt es bedeutende deutsche Exilgemeinden. So lebten 2008 in Spanien rund 182.000 Deutsche, in Großbritannien im Jahr 2005 rund100.000 Deutsche. Die Zahl der Deutschen hat sich in allen EU-Ländern, für die Datenvorliegen, in den letzten fünf Jahren erhöht. Ausnahme ist Rumänien, wo ihre Zahl geringfügig sank. www.destatis.deFortbildung für Imame gestartet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(BAMF), das Goethe-Institut und die Türkisch-Islamische Union (Ditib) wollen mit einem bundesweiten Modellprojekt zur Fortbildung von Imamen die Integration von Muslimen in Deutschland vorantreiben. Darauf Empfehlung der Deutschen Islam-Konferenzentwickelte Programm startete am10. Dezember 2009 mit 15 Imamen in Nürnberg. Hier und an acht weiteren Standorten sollen in den nächsten 5 Jahren rund 130Imame fortgebildet werden, damit diese Integrationsprobleme von Muslimen bessererkennen und Hilfe anbieten können. Auf dem Lehrplan der berufsbegleitenden Kurse stehen 500 Stunden Deutschunterricht sowie zwölf Tage interkultureller und landeskundlicher Unterricht. Einen engen Bezug zu den Städten, in denen die Kurse angeboten werden, soll es durch Besuche und Hospitanzen in städtischen und kirchlichen Einrichtungen geben. Finanziert wird das Programm vom BAMF, Ditib und vom Goethe-Institut. www.bamf.deUrteil: 5.000 Euro wegen Diskriminierung. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am20. Januar der Klage eines Paares stattgegeben, das bei der Wohnungssuche aufgrund seiner afrikanischen Herkunft benachteiligt wurde (Az. OLG Köln 24 U 51/09). Im Laufe der Verhandlung hatte die Hausverwaltung die Benachteiligung eingeräumt und muss nun eine Entschädigung von rund 5.000 Euro zahlen. Die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ und das Gleichbehandlungsbüro (GBB) Aachen hatten die Klage unterstützt. www.olgkoeln.nrw.de/presse/l_presse/index.phpKurzmeldungen – Deutschland II Seite 4 MIGRATION UND BEVÖLKERUNG Februar 2010ausgearbeitet werden, das allen Zuwanderern einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren ihrer Berufsabschlüsse gibt (vgl. MuB 6/09). Dieses Gesetzsoll am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Hintergrund: Ein wichtiger Grund ist der Drohende Mangel an Fachkräften in Deutschland, der mit Hilfe der qualifizierten Zuwanderer gemildert werden soll. Laut dem Bundesverband der Deutschen Industrie und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbändefehlten 2009 bereits60.000 Fachkräfte allein in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Bis2017 könnten einer Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit aus dem Jahr 2007zufolge allein bis zu 200.000Ingenieure fehlen. Laut Mikrozensus 2007leben rund 2,8 Mio. Zuwanderer mit einem Berufsabschlussin Deutschland. Ungefähr 800.000 davon haben einen Studienabschluss und 1,8 Mio. eine andere berufsqualifizierende Ausbildung. NachSchätzung der Universität Oldenburg sind bei den deutschen Arbeitsverwaltungen ca. 500.000 Zuwanderer mit akademischen Abschlüssen als „unqualifiziert „gemeldet, d. h. ihr Studienabschluss wird in Deutschland nicht anerkannt. Bisherige Regelung: Bisher ist die Anerkennung für verschiedene Migrantengruppen und Berufsgruppen unterschiedlich geregelt. Spätaussiedlerhaben grundsätzlich ein Recht auf Anerkennung ihrer Studien- und Berufsabschlüsse, nicht aber jüdische Kontingentflüchtlinge. Teilanerkennungen sind bisher nicht möglich. Im Falle von regulierten Berufen, d. h. Berufe, für die man seine Qualifikation staatlich anerkennen lassenmuss (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte), endet das Verfahren deshalb häufig ohne eine Anerkennung.EU-Bürger können bei einer Teilanerkennung in einem regulierten Beruf eine Eignungsprüfung oder Anpassungsqualifizierung absolvieren. Am schlechtesten sind Angehörige von Drittstaaten gestellt, die überhaupt kein Recht auf ein Anerkennungsverfahren haben. Diese Personen und auch Bürger von EU-Staatenmit unregulierten Berufen haben häufig Probleme, Arbeitgeber mit ihren ausländischen Zeugnissen von ihren Qualifikationen zu überzeugen (siehe auch Online-Ausgabe). Neuerungen: Im neuen Gesetz soll ein Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für regulierte und unregulierte Berufe für alle Zuwanderer festgeschrieben werden. Entsprechen die Qualifikationen der jeweiligen deutschen Berufsausbildung oder dem Studienabschluss, soll eine Anerkennungsbescheinigung ausgestellt werden. Sind die Qualifikationen dafür nicht ausreichend, wird eine Teilanerkennung bescheinigt und es wird dokumentiert, welche zusätzlichen Ausbildungsschritte bis zur vollen Anerkennung notwendig sind. Die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD hatten sich dafür ausgesprochen, zusätzlich einen Rechtsanspruch auf die notwendige Weiterbildung gesetzlich zu verankern. Dies lehnte die Regierung ab. Es ist aber vorgesehen, die Möglichkeiten zur Weiterbildung zu verbessern. Zuständigkeit: Bisher liegt die Entscheidungshoheit über die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen bei den Bundesländern. Dort sind je nachBeruf staatliche Stellen, Berufsverbände sowie Handwerks-und Handelskammern an der Festlegung der Anerkennungskriterien beteiligt. In Zukunft wird nach den Plänen der Bundesregierung die Entscheidung zwar weiterhin bei den Bundesländern liegen, es sollen aber bundesweit einheitliche Kriterien und Verfahren vereinbart werden. Zuwanderer sollen sich außerdem an eine einzige Stelle wenden können, die sie durch das gesamte Verfahren leitet. Nach Vorlage der nötigen Unterlagen soll innerhalb von höchstens sechs Monaten ein Bescheid über die (Teil-)Anerkennung erteilt werden. Reaktionen: Das Eckpunktepapier wurde sowohl von Arbeitgeberseite als auch von Interessenvertretungen von Zuwanderern vorwiegend positiv beurteilt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag lobt ein einer Pressemitteilung den Vorstoß. Industrie- und Handelskammern wollen mit ihrer Erfahrung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse die Gestaltung des neuen Systems unterstützen, hoffen aber z. B. beider Einrichtung eines besseren Informationssystems auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Die migrationspolitische Sprecherin der Linken Sevim Dagdelen sagte, dass neben neuen rechtlichen Grundlagen auch ausreichend personelle und finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssten, um zügige Anerkennungsverfahren zu gewährleisten. Dr. Martina Müller, Co-Autorin der Studie „BrainWaste. Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in Deutschland“, beurteilte die Eckpunktepositiv. Sie hob hervor, dass die Möglichkeit der Teilanerkennung ausländischer Qualifikationen es zulasse, die Anerkennung mit nötigen Weiterbildungsmaßnahmen zu verknüpfen. Es sei hervorzuheben, dass in Zukunft die Qualifikation nicht mehr pauschal nach Herkunftsland und Ausbildungszweig, sondern die Anerkennung bei jedem Zuwanderer individuell beurteilt werden solle. Barbara Bils, Osteuropawissenschaftlerin und Volkswirtin, Vilnius


Weitere Informationen: www.bmas.de, www.bundesregierung.de,www.leipzig.ihk.de, www.migranet.org
 

Quelle: Migration & Bevölkerung Newsletter - Feb. 2010

 

 
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