| Antidiskriminierung |
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ANTIDISKRIMINIERUNGDeutschland, in dessen Grundgesetz die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und das Verbot jedweder Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen oder Behinderung als Artikel 3 ganz am Anfang festgeschrieben ist, tut sich dennoch schwer damit, ein Antidiskriminierungsgesetz zu erlassen, wie es die Europäische Union von ihren Mitgliedsländern fordert. Die Formulierung eines solchen Gesetzes ist tatsächlich eine schwere Aufgabe. Wer kann sicher beurteilen, ob ein Arbeitgeber einen Job, ob eine Vermieterin eine Wohnung nur deshalb verweigert, weil der Bewerber oder die Bewerberin einer anderen Nationalität, einer anderen Religion oder einfach dem falschen Geschlecht angehört? Wie kann der Nachweis über eine solche Diskriminierung geführt, wie kann ein entsprechender Verdacht mit Beweisen erhärtet werden? Sich dieser schwierigen Aufgabe zu stellen ist dennoch eine Verpflichtung der Gesetzgeber, der Politiker, die unausweichlich notwendig ist – und zwar nicht allein aufgrund der europäischen Verpflichtung. Zu zeigen, dass Diskriminierung nicht nur nicht geduldet, sondern sogar bestraft wird, ist ein wichtiges Signal für die Gesellschaft und jedes einzelne ihrer Mitglieder. Die gesetzliche Verankerung eines Diskriminierungsverbotes wird unserer Einschätzung nach nicht zu einer Flut von Prozessen führen. Dazu dürfte die Sachlage in vielen Fällen zu unklar, die Beweisführung zu schwierig sein, überdies sind die Opfer von Diskriminierung oft Angehörige solcher gesellschaftlichen Gruppen, die sich über ihre eigenen Rechte, über ihre Möglichkeiten zum Widerspruch unsicher und im Unklaren sind. Dennoch sind Prozesse auch notwendig, um die Anwendbarkeit, die Praxistauglichkeit und damit die echte Nützlichkeit eines solchen Gesetzes zu erproben. Ein Antidiskriminierungsgesetz wird aber vor allem endlich ein Unrechtsbewusstsein schaffen, das es Betroffenen ermöglichen wird, gegen alltägliche Diskriminierung mit größerem Selbstbewusstsein, mit dem Gefühl politischen und gesellschaftlichen Rückhalts vorzugehen – ohne jedes Mal gleich vor Gericht ziehen zu müssen. Ein Antidiskriminierungsgesetz würde bedeuten, dass die Existenz von Diskriminierung nicht mehr geleugnet und vor allem: dass sie nicht geduldet wird – dies wäre ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer gleichberechtigten Gesellschaft. Die HDF unterstützt deshalb jede Art antidiskriminatorischer Arbeit. Wir unterstützen und beraten Opfer von Diskriminierung ebenso wie gesellschaftliche Institutionen wie beispielsweise Schulen oder Behörden, die gegen Diskriminierung vorgehen wollen, und behandeln das Thema bei vielen unserer Veranstaltungen und Seminaren. Außerdem setzten unsere Mitglieder sich im Rahmen ihrer politischen, sozialen und beruflichen Aktivitäten gegen Diskriminierung und für ein Antidiskriminierungsgesetz ein. |











